Häufig gestellte Fragen
Hier möchten wir Ihnen häufig an uns gestellte Fragen beantworten. Wir greifen ständig neue auf und werden sie hier anschließend publizieren und beantworten.
Wie sind die Anmeldefristen für die Offenen Ganztagsschulen?
- Die Anmeldungen erfolgen jeweils zu den Schulhalbjahren.
Der Zeitraum, in dem Sie sich entschieden und dann anmelden können, ist dann abhängig davon, ob es sich um den Beginn zum neuen Schulhalbjahr oder aber um das neue Schuljahr handelt. In der Regel sind Anmeldungen zum Ende der Sommerferien und zum Ende des ersten Schulhalbjahres möglich. Bei einer Anmeldung während des Halbjahres ist eine persönlicher Absprache erforderlich.
Was ist mit “verbindliche Anmeldung” gemeint?
- Mit der verbindlichen Anmeldung ist gemeint, dass es sich bei der Anmeldung zu den Offenen Ganztagsschulen, genauso um eine Anmeldung handelt, als wenn Sie Ihr Kind an einer Schule anmelden. Der Unterschied ist lediglich, dass Sie (mit Ihrem Kind) die Nachmittage frei wählen können, an denen Sie das Angebot in Anspruch nehmen möchten. Diese Anmeldung ist dann verbindlich für ein Schulhalbjahr.
Wieso ist eine Abmeldung während des Schulhalbjahres nicht möglich?
- Aufgrund der Anmeldezahlen werden die (Hausaufgaben-)Gruppen zusammengestellt. Um die Betreuung zu sichern, werden ehrenamtliche Personen gefunden, die sich darauf einstellen, mindestens ein Halbjahr lang die Betreuung zu übernehmen. Melden sich Schülerinnen und Schüler während des Halbjahres ab, ändern sich die Gruppengrößen und somit auch der Betreuungsschlüssel. Dementsprechend müssten die Ehrenamtlichen ihre Tätigkeit im schlimmsten Fall niederlegen. Dies ist den engagierten Personen nicht zuzumuten.
Sind die Offenen Ganztagsschulen eine “echte Schule” oder mehr mit einem Freizeitangebot zu vergleichen?
- Die Offenen Ganztagsschulen sind eine originäre Schulform.
Mein Kind soll alle vier Tage an der Hausaufgabenbetreuung teilnehmen. Allerdings kann es aus terminlichen Gründen nur einmal an einem Nachmittagsangebot teilnehmen. Ist das möglich?
- Wenn Ihr Kind auf die Förder-, Haupt- oder Realschule geht, ist das möglich.
Wenn Ihr Kind allerdings auf das Gymnasium geht, muss das Verhältnis beider Angebote 2:1 sein. Zwei Anteile Nachmittagsangebot zu einem Teil Hausaufgabenbetreuung.
Mein Kind hat Zöliakie. Kann es trotzdem in der Mensa essen?
- Ja, das Küchenpersonal vor Ort berät Ihr Kind gerne und die Mahlzeiten lassen sich individuell zusammenstellen.
Wir beziehen Sozialleitungen und sind auch schon von der Lernmittelausleihe befreit. - Wir können uns das Mensaessen in Höhe von 2,80 Euro nicht leisten. - Was können wir tun?
- Ganz einfach:
Wenn Sie bereits sogenannte “Transferleistungen” beziehen, können Sie das Mensaessen vergünstigt bekommen. Setzen sie sich hierfür mit dem zuständigen Jobcenter bzw. der Kommunalverwaltung in Verbindung.
Mein Kind hat Freistunden bzw. schon nach der 5. Stunde Schulschluss. Was soll es in der Zeit bis zur Hausaufgabenbetreuung machen? Kann es zu mir nach Hause kommen, Mittagessen und dann später wieder zu den Angeboten der OGS kommen?
- Nein, dies ist nur nach vorheriger schriftlicher “Abmeldung” bei uns möglich, da wir sonst unserer Aufsichtspflicht nicht nachkommen könnten. Wenn Ihr Kind Freistunden hat, kann es die Zeit (ab 11:30 Uhr) unter Aufsicht des staatlich anerkannten Erziehers im eigens dafür eingerichteten Ganztagsschulgebäude verbringen. Es kann dort spielen, evtl. schon mit den Hausaufgaben beginnen, sich ausruhen oder einfach mit Freunden zusammen sein.
Mein Kind ist erkältet. Natürlich schicke ich es am Vormittag in die Schule, damit es seinen Unterrichtsstoff nicht verpasst. Am Nachmittag kann es dann doch aber nach Hause kommen lassen, oder?
- Nein, denn die Offenen Ganztagsschulen sind eine originäre Schulform.
D. h., dass Ihr Kind im Krankheitsfall (schriftlich) abgemeldet werden muss. Das gilt für den Vormittagsbetrieb wie für den Nachmittagsbetrieb.